Krankenversicherung

Spätestens nach dem Studium endet die studentische Krankenversicherung und eine private Krankenversicherung kann abgeschlossen werden. Dafür vermitteln wir VBE-Mitgliedern einen günstigen Krankenversicherungstarif über unsere Kooperationspartnerin.

Studierende

Für Studierende ist die Familienversicherung längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres möglich. Danach können sich Studierende entweder in der studentischen Krankenversicherung pflichtversichern oder privat versichern.

Studierende aus Beamtenfamilien, die beihilfeberechtigt sind, erhalten maximal bis zum Ablauf des Kalenderjahres, indem sie das 25. Lebensjahr vollenden, 80 % Beihilfe. Die restlichen 20 % Krankheitskosten sind privat abgesichert. Anschließend müssen sich Studierende zu 100 % privat zu Ausbildungskonditionen weiter versichern.

Anwärter/innen

Lehramtsanwärter/innen sind während des Vorbereitungsdienstes Beamte/innen auf Widerruf. Sie erhalten als Alleinstehende zu ihren Krankheitskosten 50 % Beihilfe. Die restlichen 50 % werden durch eine private Krankenversicherung abgedeckt. Auch während des Vorbereitungsdienstes ist eine Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse möglich. Allerdings verzichten Sie dann auf die Beihilfe und müssen sich zu 100 % selbst versichern.

Broschüre PKV Boni für Lehramtsanwärter

Dienstanfänger / Junglehrerinnen und Junglehrer

Für Beamte gelten andere Versorgungsregelungen als für Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft. Sie tragen besondere berufliche Risiken und haben andere Rahmenbedingungen, wenn es um die Absicherung der finanziellen Folgen einer Dienstunfähigkeit geht. Junge Beamte auf Widerruf oder Beamte auf Probe stehen hier vor einer besonderen Herausforderung. Denn obwohl sie bereits voll im Dienst integriert sind, können sie erst nach ihrer Verbeamtung auf Lebenszeit auf eine Absicherung durch den Dienstherrn zählen. Selbst Beamte auf Lebenszeit haben erst nach 60 Monaten Anspruch auf die Mindestversorgung.

Broschüre zur Dienstanfängerpolice für Beamte auf Widerruf und Probe

Lehrer/innen

Erhalten Sie nach dem Vorbereitungsdienst eine Stelle als Beamter/Beamtin auf Probe, bleiben Sie weiterhin in der privaten Krankenversicherung. Als Lehrer/in im Angestelltenverhältnis sind Sie sozialversicherungspflichtig und damit automatisch in der gesetzlichen Krankenkasse.

Krankenversicherung für Beihilfeberechtigte

Der VBE Wirtschaftsservice vermittelt VBE-Mitgliedern einen günstigen Krankenversicherungstarif über seine Kooperationspartnerin, der DBV Deutsche Beamten Versicherung.

Vorteile für Mitglieder und deren Angehörige

  • Sonderkonditionen für Mitglieder des VBE, 3 % Beitragsvorteil
  • Umfangreiche medizinische Serviceleistungen
  • Verlängerungsangebot für den Referendartarif für insgesamt bis zu weitere 18 Monate vor bzw. nach dem Referendariat bei Arbeitslosigkeit!

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