Anwartschafts-versicherung für Lehramts-studierende

Während des Studiums sind Sie gesetzlich krankenversichert. Das ändert sich, wenn Sie als Lehramtsanwärter/in bzw. Referendar/in Ihre weitere Berufsausbildung an einer Schule fortsetzen.

Handeln Sie vorausschauend!

Sobald Sie als Lehramtsanwärter/in bzw. Referendar/in Ihre weitere Berufsausbildung an einer Schule fortsetzen, sind Sie nicht mehr gesetzlich krankenversichert wie noch während Ihres Studiums.

Während und nach Ihrer Ausbildung als Beamtin/Beamter auf Widerruf beteiligt sich Ihr Dienstherr an Ihren Krankheitskosten mit einem Zuschuss, der 50 % oder auch 70 % der Krankheitskosten beträgt.

Zur Absicherung der von der Beihilfe nicht getragenen Kosten einer Krankenbehandlung benötigt der Beihilfeberechtigte dann eine private Krankenversicherung.

Bei einer Verschlechterung der Gesundheit ist der Abschluss einer privaten Krankheitskostenversicherung und Pflegepflichtversicherung in vielen Fällen nur gegen Zahlung eines Beitragszuschlags möglich. Hier hilft die Anwartschaftsversicherung.

Lehramtsstudierende erhalten die kleine Anwartschaft bereits für 1 € pro Monat.

Vorteile einer Anwartschaftsversicherung

  • Während der Anwartschaft entstandene Krankheiten und Folgen sind mitversichert.
  • Keine Wartezeiten bei Umwandlung der Anwartschaftsversicherung in die Krankheitskostenversicherung.

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